Sie sind hier: AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1    poly2pixel erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage
        dieser Geschäftsbedingungen.
  
1.2    Die Geschäftsbedingungen gelten auch für Änderungswünsche,
        Auskünfte, Beratungen sowie der Beseitigung von Störungen.
  
1.3    Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise
        abweichende AGB des Kunden werden ohne ausdrückliche
        schriftliche Zustimmung durch poly2pixel nicht anerkannt.
  
1.4    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für
        zukünftige Geschäfte der Parteien, auch wenn sie nicht erneut
        ausdrücklich vereinbart werden.
  
1.5    Art und Umfang der Leistungen von poly2pixel ergeben sich aus
        den Kostenvoranschlägen, den Auftragsformularen, der Auftrags-
        bestätigung, sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  
1.6    poly2pixel darf sich Dritter als Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
        bei der Erbringung der Vertragsleistungen bedienen.
  
1.7    poly2pixel ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
        mit einer vierwöchigen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
        Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Benachrichtigung der
        Kunden per Email. Änderungen oder Ergänzungen betreffen nicht
        die laufenden Aufträge.
  
1.8    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart,
        wenn die Beauftragung durch den Kunden erfolgt.
  
1.9    Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Leistungen von poly2pixel
        durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung
        gestattet.
  
1.10   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund
        dieses Vertrages ist Düsseldorf. Auf diesen Vertrag und alle Leistungen,
        welche poly2pixel erbringt, findet ausschließlich das Recht der
        Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des
        UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
  
1.11  Diese AGB sind im Internet unter www.poly2pixel.com frei abrufbar
        und stehen auch zum Ausdruck zur Verfügung.

§2 Vertragsabschluss

2.1    Bei mündlichen Vertragsabschlüssen erhält der Kunde eine
        schriftliche Auftragsbestätigung von poly2pixel. Die Zustimmung
        zu dieser schriftlichen Auftragsbestätigung gilt als erteilt, sobald
        der Kunde nicht binnen einer Woche nach Ausfertigung der
        Auftragsbestätigung widerspricht.
   
2.2    Der Vertrag kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder
        durch einen schriftlichen Auftrag durch Gegenzeichnung oder
        schriftlicher Bestätigung durch poly2pixel zustande. Ferner durch die
        tatsächliche Bereitstellung oder Erbringung der Leistung durch poly2pixel.

§3 Urheber- und Nutzungsrechte

3.1    Alle Arbeiten von poly2pixel sind als persönliche geistige Schöpfungen
        durch das Urheberrechtgesetz geschützt, dessen Regelungen auch
        dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz
        erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen
        poly2pixel insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche
        aus den §§ 97 ff. UrhG zu.
   
3.2    Ohne Zustimmung von poly2pixel dürfen die Arbeiten einschließlich
        der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion
        geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes
        ist unzulässig. Dieses gilt auch für Entwürfe, Skizzen, Vorlagen, Layouts,
        Designentwürfe, Screen- und Webdesigns, Renderings, Animationen
        sowie 3D-Modellen.
   
3.3    Die Werke von poly2pixel dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart
        und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
        Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur
        der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
        Soweit nichts anderes vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches
        Nutzungsrecht übertragen. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten
        Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des
        Honorars.
   
3.4    Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie
        Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) bedürfen der
        Einwilligung von poly2pixel und sind honorarpflichtig.
   
3.5    Im Falle der Überlassung der von poly2pixel erbrachten
        Vertragsleistungen durch den Auftraggeber an Dritte haftet der
        Auftraggeber, auch für alle hieraus entstehenden Schäden.
   
3.6    Eine Verletzung des Rechts auf Urhebernennung berechtigt poly2pixel
        zum Schadenersatz.
   
3.7    Über den Umfang der Nutzung steht poly2pixel ein Auskunftanspruch zu.

§4 Honorar / Zahlungsbedingungen

4.1    Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich
        Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde
        gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche
        Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden gesondert
        berechnet.

4.2    Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten innerhalb von 14 Tagen
        ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das
        entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.

4.3    Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren
        Zeitraum, so kann poly2pixel Abschlagszahlungen verlangen.

4.4    Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Produkte bleiben bis zur
        vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
        Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum von poly2pixel.

4.5    Einwände jeglicher Art gegen die von poly2pixel erstellte Rechnung
        oder Teile der Rechnung hat der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen
        nach Zugang der Rechnung poly2pixel schriftlich anzuzeigen.

4.6    poly2pixel hat das Recht, Fälligkeitszinsen in Höhe von vier Prozent
        über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens
        aber fünf Prozent ab Verzugseintritt dem Auftraggeber in Rechnung zu
        stellen. Die Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche gleich
        welcher Art wegen Zahlungsverzuges behält poly2pixel sich vor.

4.7    Wird eine vertraglich vereinbarte Vergütung für poly2pixel nicht
        rechtzeitig beglichen, kann poly2pixel jegliche weitere Leistung
        zurückbehalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten
        Leistungen abrechnen und fälligstellen. Bezahlt der Auftraggeber auch
        auf eine schriftliche Mahnung mit angemessener Fristsetzung trotz
        Fristablaufes nicht vollständig, ist poly2pixel berechtigt, den Vertrag
        teilweise oder ganz ordentlich zu kündigen.

§5 Fristen, Termine, Abnahme

5.1    Fristen und Termine werden nur aufgrund schriftlicher Bestätigung
        durch poly2pixel verbindlich. Sie können sich bei einem von poly2pixel
        nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und vorübergehenden
        Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum ändern.

5.2    Der Zeitpunkt der Bereitstellung der vertraglichen Leistung
        hängt auch von den Fristen und Terminen der zur Leistungserbringung
        von poly2pixel notwendig beteiligter externer Dienstleister
        und Lieferanten ab. Im Falle, dass sich die von poly2pixel
        gegenüber dem Auftraggeber geschuldete Leistung aufgrund
        der Termine und Fristen dieser beteiligten Dritten über den
        vereinbarten Erfüllungszeitpunkt hinaus verzögern sollte,
        verpflichtet sich poly2pixel, den Auftraggeber hierüber unverzüglich
        und rechtzeitig zu informieren.

5.3    Höhere Gewalt, oder Ereignisse, die es poly2pixel wesentlich erschweren
        oder unmöglich machen, die vereinbarte Leistung innerhalb der
        vereinbarten Fristen und Termine zu erbringen, hat poly2pixel
        nicht zu vertreten.

5.4    Soweit der Auftraggeber seinen Pflichten gegenüber poly2pixel
        nicht nachkommt, verlängern sich die Bereitstellungsfristen
        mindestens um den Zeitraum der Verzögerung unbeschadet der
        Rechte von poly2pixel wegen Verzuges durch den Auftraggeber.

5.5    Die Vertragsleistung von poly2pixel gilt als vollständig
        erbracht, wenn der Auftraggeber innerhalb von zehn
        Werktagen nach Zugang der vereinbarten Leistungen durch
        poly2pixel die Abnahme nicht schriftlich verweigert oder
        innerhalb dieser zehn Tage die Leistungen tatsächlich
        nutzt oder beginnt, tatsächlich zu nutzen. Zur Fristwahrung
        genügt die rechtzeitige Absendung der Abnahmeverweigerung.

§6 Service und Gewährleistung

6.1    Soweit im Einzelvertrag über konkrete Leistungen von poly2pixel
        nichts anderes abweichend geregelt ist, übernimmt poly2pixel
        die Gewährleistung im Rahmen des gesetzlich Vorgegebenem.
        Zusicherungen durch poly2pixel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
        im übrigen der Schriftform.

6.2    Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren
        innerhalb von sechs Monaten ab Erbringung der betroffenen,
        ursprünglichen Leistung.

§7 Vertragsbasis und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1    Der Auftraggeber trägt die Verantwortung zur Sicherstellung
        der technischen Voraussetzungen und Anforderungen, um die
        Erbringung der von poly2pixel geschuldeten vertraglichen
        Leistungen zu ermöglichen. Falls poly2pixel feststellt,
        dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen
        des Auftraggebers nicht ausreichen, kann poly2pixel die
        Erbringung der Leistungen abbrechen und vom zugrunde
        liegenden Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber
        daraus irgendwelche Ansprüche entstünden.

7.2    Der Auftraggeber hat darüber hinaus nach Abschluss der
        ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch poly2pixel
        gegen alle Arten von Datenverlust, Betriebsstörungen und
        Übermittlungsfehlern die notwendigen eigenen
        Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und jegliche betriebsfremden
        und unberechtigten Programmeingriffe zu unterlassen, da
        poly2pixel hierfür keine Haftung übernehmen kann.

   
7.3    Schäden und Mängel, die sich unmittelbar nach der
        Leistungserbringung durch poly2pixel zeigen, hat der
        Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen Hierbei sind
        von ihm alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine
        wirksame Feststellung der Mängel und Schäden und ihrer
        Ursachen zu ermöglichen.

§8 Wartungs- und Pflegeverträge

8.1    Ein Wartungs- oder Pflegevertrag wird in Abstimmung
        zwischen Kunde und poly2pixel geschlossen. Alle im
        Vertrag enthaltenen Leistungen und Zahlfristen werden
        auf den Bedarfsfall abgestimmt und schriftlich fixiert.
        Beginnt der Vertrag innerhalb eines Abrechnungszeitraums,
        wird der erste Abrechnungszeitraum anteilig berechnet.
        Ansonsten erhält der Kunde jeden Monat eine schriftliche
        oder elektronische Rechnung.

8.2    Ist zwischen den Vertragspartnern ein Wartungs- oder
        Pflegevertrag von unbestimmter Dauer ohne Mindestlaufzeit
        vereinbart, kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern
        mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

§9 Internet - Präsenz, Inhalte von Internet - Seiten

9.1    Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet - Seite
        und in seinen Onlineshop eingestellte Inhalte als
        eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens
        und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Auftraggeber
        ist für alle produzierten bzw. publizierten Inhalte
        selbst verantwortlich. Das Gleiche gilt, soweit der
        Auftraggeber die von poly2pixel erbrachten Vertragsleistungen
        an Dritte überlässt. Der Auftraggeber haftet selbst
        für alle hieraus entstehenden Rechtsfolgen wie Schadensersatz,
        Unterlassungsansprüche, sowie strafrechtliche Verfolgung.

9.2    Eine Überprüfung der vom Kunden übertragenen Inhalte durch
        poly2pixel findet nicht statt. Es sei denn, es ist in
        irgendeiner Form schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber
        darf durch die Internet - Präsenz nicht gegen Rechte Dritter,
        gesetzliche Verbote und gegen die guten Sitten verstoßen.

9.3    poly2pixel ist berechtigt auf jedem von poly2pixel
        erstellten Medium an geeigneter Stelle ihr copyright - Vermerk
        zu setzen und / oder bei Webpräsenzen unter dem Menüpunkt
        „Impressum“ oder „Kontakt“ die notwendigen copyright - Informationen
        hinzuzufügen. Bei Webpräsenzen wird dieser copyright - Vermerk
        als link zur Webseite von poly2pixel dargestellt.

§10 Schlussbestimmungen

10.1   Sollten eine oder mehrere Bestimmungen von vertraglichen
        Vereinbarungen zwischen poly2pixel und dem Auftraggeber
        unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit
        der übrigen Regelungen nicht.

10.2   Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung
        durch eine solche Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich
        Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt.
        Bis dahin gilt eine solche Regelung als regelungsbedürftige

 

Stand: Januar 2011