Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 poly2pixel erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für Änderungswünsche,
Auskünfte, Beratungen sowie der Beseitigung von Störungen.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise
abweichende AGB des Kunden werden ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung durch poly2pixel nicht anerkannt.
1.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für
zukünftige Geschäfte der Parteien, auch wenn sie nicht erneut
ausdrücklich vereinbart werden.
1.5 Art und Umfang der Leistungen von poly2pixel ergeben sich aus
den Kostenvoranschlägen, den Auftragsformularen, der Auftrags-
bestätigung, sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.6 poly2pixel darf sich Dritter als Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
bei der Erbringung der Vertragsleistungen bedienen.
1.7 poly2pixel ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit einer vierwöchigen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Benachrichtigung der
Kunden per Email. Änderungen oder Ergänzungen betreffen nicht
die laufenden Aufträge.
1.8 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart,
wenn die Beauftragung durch den Kunden erfolgt.
1.9 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Leistungen von poly2pixel
durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung
gestattet.
1.10 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund
dieses Vertrages ist Düsseldorf. Auf diesen Vertrag und alle Leistungen,
welche poly2pixel erbringt, findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
1.11 Diese AGB sind im Internet unter www.poly2pixel.com frei abrufbar
und stehen auch zum Ausdruck zur Verfügung.
§2 Vertragsabschluss
2.1 Bei mündlichen Vertragsabschlüssen erhält der Kunde eine
schriftliche Auftragsbestätigung von poly2pixel. Die Zustimmung
zu dieser schriftlichen Auftragsbestätigung gilt als erteilt, sobald
der Kunde nicht binnen einer Woche nach Ausfertigung der
Auftragsbestätigung widerspricht.
2.2 Der Vertrag kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder
durch einen schriftlichen Auftrag durch Gegenzeichnung oder
schriftlicher Bestätigung durch poly2pixel zustande. Ferner durch die
tatsächliche Bereitstellung oder Erbringung der Leistung durch poly2pixel.
§3 Urheber- und Nutzungsrechte
3.1 Alle Arbeiten von poly2pixel sind als persönliche geistige Schöpfungen
durch das Urheberrechtgesetz geschützt, dessen Regelungen auch
dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen
poly2pixel insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche
aus den §§ 97 ff. UrhG zu.
3.2 Ohne Zustimmung von poly2pixel dürfen die Arbeiten einschließlich
der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion
geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes
ist unzulässig. Dieses gilt auch für Entwürfe, Skizzen, Vorlagen, Layouts,
Designentwürfe, Screen- und Webdesigns, Renderings, Animationen
sowie 3D-Modellen.
3.3 Die Werke von poly2pixel dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart
und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur
der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
Soweit nichts anderes vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches
Nutzungsrecht übertragen. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten
Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des
Honorars.
3.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie
Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) bedürfen der
Einwilligung von poly2pixel und sind honorarpflichtig.
3.5 Im Falle der Überlassung der von poly2pixel erbrachten
Vertragsleistungen durch den Auftraggeber an Dritte haftet der
Auftraggeber, auch für alle hieraus entstehenden Schäden.
3.6 Eine Verletzung des Rechts auf Urhebernennung berechtigt poly2pixel
zum Schadenersatz.
3.7 Über den Umfang der Nutzung steht poly2pixel ein Auskunftanspruch zu.
§4 Honorar / Zahlungsbedingungen
4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich
Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde
gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche
Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden gesondert
berechnet.
4.2 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten innerhalb von 14 Tagen
ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das
entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
4.3 Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren
Zeitraum, so kann poly2pixel Abschlagszahlungen verlangen.
4.4 Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Produkte bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum von poly2pixel.
4.5 Einwände jeglicher Art gegen die von poly2pixel erstellte Rechnung
oder Teile der Rechnung hat der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen
nach Zugang der Rechnung poly2pixel schriftlich anzuzeigen.
4.6 poly2pixel hat das Recht, Fälligkeitszinsen in Höhe von vier Prozent
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens
aber fünf Prozent ab Verzugseintritt dem Auftraggeber in Rechnung zu
stellen. Die Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche gleich
welcher Art wegen Zahlungsverzuges behält poly2pixel sich vor.
4.7 Wird eine vertraglich vereinbarte Vergütung für poly2pixel nicht
rechtzeitig beglichen, kann poly2pixel jegliche weitere Leistung
zurückbehalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten
Leistungen abrechnen und fälligstellen. Bezahlt der Auftraggeber auch
auf eine schriftliche Mahnung mit angemessener Fristsetzung trotz
Fristablaufes nicht vollständig, ist poly2pixel berechtigt, den Vertrag
teilweise oder ganz ordentlich zu kündigen.
§5 Fristen, Termine, Abnahme
5.1 Fristen und Termine werden nur aufgrund schriftlicher Bestätigung
durch poly2pixel verbindlich. Sie können sich bei einem von poly2pixel
nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und vorübergehenden
Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum ändern.
5.2 Der Zeitpunkt der Bereitstellung der vertraglichen Leistung
hängt auch von den Fristen und Terminen der zur Leistungserbringung
von poly2pixel notwendig beteiligter externer Dienstleister
und Lieferanten ab. Im Falle, dass sich die von poly2pixel
gegenüber dem Auftraggeber geschuldete Leistung aufgrund
der Termine und Fristen dieser beteiligten Dritten über den
vereinbarten Erfüllungszeitpunkt hinaus verzögern sollte,
verpflichtet sich poly2pixel, den Auftraggeber hierüber unverzüglich
und rechtzeitig zu informieren.
5.3 Höhere Gewalt, oder Ereignisse, die es poly2pixel wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, die vereinbarte Leistung innerhalb der
vereinbarten Fristen und Termine zu erbringen, hat poly2pixel
nicht zu vertreten.
5.4 Soweit der Auftraggeber seinen Pflichten gegenüber poly2pixel
nicht nachkommt, verlängern sich die Bereitstellungsfristen
mindestens um den Zeitraum der Verzögerung unbeschadet der
Rechte von poly2pixel wegen Verzuges durch den Auftraggeber.
5.5 Die Vertragsleistung von poly2pixel gilt als vollständig
erbracht, wenn der Auftraggeber innerhalb von zehn
Werktagen nach Zugang der vereinbarten Leistungen durch
poly2pixel die Abnahme nicht schriftlich verweigert oder
innerhalb dieser zehn Tage die Leistungen tatsächlich
nutzt oder beginnt, tatsächlich zu nutzen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung der Abnahmeverweigerung.
§6 Service und Gewährleistung
6.1 Soweit im Einzelvertrag über konkrete Leistungen von poly2pixel
nichts anderes abweichend geregelt ist, übernimmt poly2pixel
die Gewährleistung im Rahmen des gesetzlich Vorgegebenem.
Zusicherungen durch poly2pixel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
im übrigen der Schriftform.
6.2 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren
innerhalb von sechs Monaten ab Erbringung der betroffenen,
ursprünglichen Leistung.
§7 Vertragsbasis und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung zur Sicherstellung
der technischen Voraussetzungen und Anforderungen, um die
Erbringung der von poly2pixel geschuldeten vertraglichen
Leistungen zu ermöglichen. Falls poly2pixel feststellt,
dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen
des Auftraggebers nicht ausreichen, kann poly2pixel die
Erbringung der Leistungen abbrechen und vom zugrunde
liegenden Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber
daraus irgendwelche Ansprüche entstünden.
7.2 Der Auftraggeber hat darüber hinaus nach Abschluss der
ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch poly2pixel
gegen alle Arten von Datenverlust, Betriebsstörungen und
Übermittlungsfehlern die notwendigen eigenen
Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und jegliche betriebsfremden
und unberechtigten Programmeingriffe zu unterlassen, da
poly2pixel hierfür keine Haftung übernehmen kann.
7.3 Schäden und Mängel, die sich unmittelbar nach der
Leistungserbringung durch poly2pixel zeigen, hat der
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen Hierbei sind
von ihm alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine
wirksame Feststellung der Mängel und Schäden und ihrer
Ursachen zu ermöglichen.
§8 Wartungs- und Pflegeverträge
8.1 Ein Wartungs- oder Pflegevertrag wird in Abstimmung
zwischen Kunde und poly2pixel geschlossen. Alle im
Vertrag enthaltenen Leistungen und Zahlfristen werden
auf den Bedarfsfall abgestimmt und schriftlich fixiert.
Beginnt der Vertrag innerhalb eines Abrechnungszeitraums,
wird der erste Abrechnungszeitraum anteilig berechnet.
Ansonsten erhält der Kunde jeden Monat eine schriftliche
oder elektronische Rechnung.
8.2 Ist zwischen den Vertragspartnern ein Wartungs- oder
Pflegevertrag von unbestimmter Dauer ohne Mindestlaufzeit
vereinbart, kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern
mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
§9 Internet - Präsenz, Inhalte von Internet - Seiten
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet - Seite
und in seinen Onlineshop eingestellte Inhalte als
eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens
und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Auftraggeber
ist für alle produzierten bzw. publizierten Inhalte
selbst verantwortlich. Das Gleiche gilt, soweit der
Auftraggeber die von poly2pixel erbrachten Vertragsleistungen
an Dritte überlässt. Der Auftraggeber haftet selbst
für alle hieraus entstehenden Rechtsfolgen wie Schadensersatz,
Unterlassungsansprüche, sowie strafrechtliche Verfolgung.
9.2 Eine Überprüfung der vom Kunden übertragenen Inhalte durch
poly2pixel findet nicht statt. Es sei denn, es ist in
irgendeiner Form schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber
darf durch die Internet - Präsenz nicht gegen Rechte Dritter,
gesetzliche Verbote und gegen die guten Sitten verstoßen.
9.3 poly2pixel ist berechtigt auf jedem von poly2pixel
erstellten Medium an geeigneter Stelle ihr copyright - Vermerk
zu setzen und / oder bei Webpräsenzen unter dem Menüpunkt
„Impressum“ oder „Kontakt“ die notwendigen copyright - Informationen
hinzuzufügen. Bei Webpräsenzen wird dieser copyright - Vermerk
als link zur Webseite von poly2pixel dargestellt.
§10 Schlussbestimmungen
10.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen von vertraglichen
Vereinbarungen zwischen poly2pixel und dem Auftraggeber
unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Regelungen nicht.
10.2 Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung
durch eine solche Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich
Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Bis dahin gilt eine solche Regelung als regelungsbedürftige
Stand: Januar 2011

